Spezifische Bedingungen für einen Einsatz von DongleApps AG
- Version 1.0, gültig ab dem 01.06.2025
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gegenstand, Definitionen und Anwendungsbereich
Diese spezifischen Bedingungen gelten für jede Installation, Reparatur, Demontage oder sonstige ähnliche Maßnahme (nachfolgend „Einsatz“ genannt), die im Auftrag von DongleApps durch Personal von DongleApps, durch beauftragte Personen oder Unternehmen (nachfolgend „Installateur“ genannt) im Zusammenhang mit den Produkten von DongleApps durchgeführt wird.
Diese spezifischen Bedingungen stellen eine Ergänzung des Vertrags dar, wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert.
2. Terminvereinbarung
Der Kunde wird vom Kundendienst informiert, sobald der Auftrag zum Einsatz an den Installateur übermittelt wurde. Der Kunde und der Installateur vereinbaren innerhalb eines angemessenen Zeitraums folgende Punkte und tauschen relevante Informationen aus:
- den Ort
- die Autorisierung und das Verfahren für den Zugang zum Ort
- Datum und Uhrzeit
- die Anzahl der Fahrzeuge
- Marke, Typ und Baujahr der Fahrzeuge
- das Vorhandensein von Batterieschaltern oder Trennschaltern
- alle weiteren Informationen, die für den geplanten Einsatz relevant sein könnten
Eine Änderung des Termins ist bis spätestens 7 Tage vor dem geplanten Einsatz möglich, sofern der Kunde und der Installateur sich gegenseitig unverzüglich informieren und eine Bestätigung per E-Mail an den Kundendienst gesendet wird.
3. Vorbereitung
Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Einsatz so vorzubereiten, dass der Installateur bei Ankunft sofort mit den erforderlichen Arbeiten beginnen kann. Diese Vorbereitung umfasst:
- die Anwesenheit einer bevollmächtigten Person, die über den Einsatz informiert ist
- die Anwesenheit und Zugänglichkeit aller Fahrzeuge
- die Verfügbarkeit aller Fahrzeugschlüssel
- die Verfügbarkeit der an den Kunden versendeten Produkte für den Einsatz (falls zutreffend)
- dass alle Fahrzeuge aufgeräumt und geleert sind, sodass z. B. das Armaturenbrett leicht zugänglich ist
- alle weiteren Maßnahmen, die für den geplanten Einsatz relevant sein könnten
4. Durchführung
Es ist nicht gestattet, während der Durchführung des Einsatzes zusätzliche Leistungen vom Installateur zu verlangen, die nicht gemäß Artikel 2 vereinbart wurden.
5. Schadenersatz
Kommt ein Termin gemäß Artikel 2 nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Information durch den Kundendienst über die Beauftragung des Installateurs zustande und liegt dies am Kunden (z. B. keine Rückmeldung auf E-Mails oder Anrufe, mangelnde Verfügbarkeit etc.), berechtigt dies nicht zur Stornierung der Bestellung. In einem solchen Fall ist DongleApps berechtigt, als Schadenersatz die vollständige Zahlung der bestellten Produkte und Dienstleistungen zu verlangen.
Wird der Termin gemäß Artikel 2 (i) vom Kunden verspätet storniert, (ii) vom Kunden geändert oder (iii) vom Kunden nicht oder unzureichend vorbereitet, wie in Artikel 3 beschrieben, und führt dies dazu, dass der Einsatz nicht oder nur teilweise durchgeführt werden kann, ist DongleApps berechtigt, als Schadenersatz den geplanten Einsatz und alle zusätzlich entstandenen Kosten (z. B. Hotelstornierungen, Genehmigungen usw.) in Rechnung zu stellen, gegebenenfalls zuzüglich einer pauschalen Entschädigung in Höhe von 150 EUR. In einem solchen Fall führt ein neuer Termin zu einer zusätzlichen Rechnungsstellung für den Einsatz und die entstandenen Mehrkosten.